Die Fürsten von Schwarzburg
Am 2. Juni 1710 erhob Kaiser Leopold I. den Grafen Friedrich Ludwig von Schwarzburg-Rudolstadt und seine Nachkommen in den Reichsfürstenstand. Die Schwarzburger wurden als Reichs-fürsten stimmberechtigte Mitglieder des Reichstages, dessen Beschlüsse, sofern sie Einstimmig erfolgten, vom Kaiser ratifiziert werden konnten.
Gleichzeitig erhielt Ludwig-Friedrich I. das Palatinat, das ihn unter anderem zur Ernennung von Notaren, zur Verleihung akademischer Grade und zur Erhebung von Personen in den Adelsstand berechtigte. In erster Linie bedeutete die Erhebung eine Standeserhöhung, ein Gewinn an Ansehen.
Damit verbunden war ein verstärkter Zwang zur Repräsentation, der vor allem in der Errichtung und Erneuerung von Schlössern und der dazu gehörenden Gärten seinen Ausdruck fand. Der Bauleidenschaft frönte nicht nur Ludwig Friedrich I. Auch die ihm folgenden Fürsten waren passionierte Bauherren.
Gebaut wurde vor allem an Schloss Heidecksburg in Rudolstadt und an Schloss Schwarzburg, zum Teil weit über die finanzielle Leistungskraft des kleinen Fürstentums hinaus. Ludwig Friedrich I. entwickelte den Plan, seine Residenz von Rudolstadt nach Schwarzburg zu verlegen. Dieser Plan wurde nie verwirklicht. Schloss Schwarzburg erhielt jedoch mit seiner Schlosskapelle, dem fürstlichen Erbbegräbnis und dem Ahnensaal eine architektonische Ausgestaltung, die durchaus einer fürstlichen Residenz entsprach. Mit dem um 1700 entstandenen Kaisersaalgebäude nebst barockem Lustgarten und dem durch seinen prachtvollen Portikus ausgezeichneten Hauptgebäude wurde das Schloss zu einem der bedeutendsten Barockschlösser Mitteldeutschlands.1940 musste auf Befehl der nationalsozialistischen Regierung die letzte Fürstin, Anna Luise von Schwarzburg, das Schloss räumen und für immer verlassen.